Reform:Arbeitslosigkeit
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Fiskalische Arbeitsmarktsteuerung
Vertreter von Wirtschaftsinteressen behaupten seit langem, daß Steuerentlastungen für Unternehmen Arbeitsplätze schaffen. Die Politik ist dieser Auffassung wiederholt gefolgt und hat die Steuern gesenkt. Trotzdem sind die Arbeitslosen nicht weniger geworden, sondern immer mehr. Es gibt Entlassungen und die Unternehmen machen einen Reibach.
Es sollte sichergestellt werden, daß nur die Unternehmen von Steurvergünstigungen profitieren, die auch tatsächlich Arbeitsplätze schaffen oder wenigstens erhalten.
Vorschlag: Auf die Steuerlast der Unternehmen (Körperschaftssteuer) wird für jeden Beschäftigten ein Freibetrag in (vorläufig) gleicher Höhe wie der Grundfreibetrag der Einkommensteuer gewährt. Der Steuersatz wird aufkommensneutral angehoben. Die miteinander verbundenen Parameter Steuersatz und Freibetrag können justiert werden, bis Vollbeschäftigung hergestellt ist. Bei (gerundet) 5 Mill. Arbeitslosen und einem Freibetrag von € 8000,- ist das ein Potential von € 40 Mrd. Steuerersparnis für die Wirtschaft. Das sind keine Peanuts. Man beachte auch, daß durch die zusätzlichen Einkommen ein mindestens so großer Betrag als Kaufkraftzuwachs (abzüglich Einsparung bei den Sozialausgaben) freigesetzt wird.
Es ergeben sich weitere wünschenswerte Nebenwirkungen:
- Schwarzarbeit wird unlukrativ.
- Teilzeitarbeit wird gefördert.
- Aus- und Weiterbildung wird gefördert.
Es wird eingewendet, daß Lohnsubventionen ein Innovationshemmniss darstellen. Dem ist entgegenzuhalten, daß Rationalisierung gesamtwirtschaftlich nur dann sinnvoll ist, wenn Vollbeschäftigung besteht.
Lohnnebenkosten
Die Lohnnebenkosten finanzieren zum Großteil die Sozialversicherungen. Um die Lohnnebenkosten pro Arbeitnehmer zu senken ohne die Sozialversicherungen zu beschneiden müssen entweder mehr Beschäftigte einzahlen oder die Sozialversicherungen anders finanziert werden.
Mehr Einzahler können auf zwei Arten erschlossen werden. Entweder man weitet die Einzahlungspflicht auch auf bisher freigestellte Berufsgruppen (Beamte und Selbständige) aus. Oder es werden bisher freigestellte Einkommensarten (z.B. Mieteinkommen, Kapitaleinkommen) sozialversicherungspflichtig.
Die Sozialversicherung müssen aber nicht über die Lohnnebenkosten finanziert werden. Eine andere Variante wäre die Finanzierung über Steuern. Sind die Sozialversicherung rein durch Steuern finanziert, fällt ein Großteil der Lohnnebenkosten und der damit verbundene Verwaltungsaufwand weg.
Flexibilität im Arbeitsmarkt
Arbeitslosengeld durch Abfindungen ersetzen
Quelle: Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv (http://www.hwwa.de/Forschung/Publikationen/Wirtschaftsdienst/2005/wd_docs2005/wd0507-straubhaar.pdf)
Arbeitnehmer haben mit ihrer Kündigung Anspruch auf eine einmalige Abfindung und die monatliche Sozialhilfe. Wenn die Abfindungshöhe gesetzlich geregelt wird, verschwinden mit diesem radikalen Schnitt sämtliche Abfindungsprozesse. Ausserdem fallen die Lohnnebenkosten von 42 auf 35 Prozent.
Tarifverträge
Betriebliche Bündnisse werden erlaubt.
Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt
Die OECD empfiehlt umfangreiche Kombi-Löhne einzuführen (Bericht als pdf) (http://www.oecd.org/dataoecd/32/31/35050858.pdf). Dabei erhält der Arbeitnehmer weiterhin staatliche Unterstützung, wenn er eine niedrig bezahlte Arbeit annimmt. Im Gegenzug wird das Arbeitslosengeld gesenkt.
Bürokratie
Ein Bürokratie-TÜV wird eingesetzt. Dies ist eine unabhängige Kommission. Sie hat die Aufgabe, Gesetze vor ihrer Verabschiedung auf ihre bürokratischen und wirtschaftlichen Folgen hin zu überprüfen.
Ein Verfallsdatum für Gesetze wird eingeführt. Dieses entspricht einer Probephase für Gesetze. Dadurch müssen erlassene Gesetze zwingend nach einer Frist überprüft werden. Hat es sich bewährt, wird es verlängert. Gibt es Schwierigkeiten, muss es überarbeitet werden.
Bildung
Siehe dazu die eigene Themaseite Bildung
